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Quelle: e-recht24.de
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DATENSCHUTZhinweise
1. Abschluss des Reisevertrages
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1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde des B&B VIP Service (nachfolgend B&B) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
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1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder und auch für alle, in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
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1.3 Vermittlung von fremden Leistungen. Vermittelt B&B ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet B&B nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
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1.4 Angebote von B&B werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da B&B jedoch bezüglich der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistungen von Dritten abhängig ist, sind auch individuell erstellte Angebote von B&B unverbindlich. Der Reisevertrag wird für B&B erst verbindlich, wenn dem Kunden die Buchung und der Preis der Reise zumindest in Textform bestätigt wurde. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird B&B dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von B&B in Textform. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung von Nebenabreden auf der Buchungsbestätigung nicht zumindest in Textform erfolgt, sind Wünsche aus der Buchungskorrespondenz nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
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1.5 Bei besonders umfangreichen Reisewünschen ist B&B berechtigt, die Erstellung von Gesamtreiseangeboten von einer einmalig vorab zu bezahlenden und im Falle der verbindlichen Buchung anrechenbaren Bearbeitungsgebühr abhängig zu machen.
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1.6 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von B&B vor, an welches B&B für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber B&B die Annahme erklärt.
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1.7 Der Kunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/ des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt.
2. Zahlungskondtionen
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2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, eine Anzahlung von 90% des Reisepreises zzgl. ggf. anfallender Prämie für eine Reiserücktritts-versicherung fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis nicht 75 Euro, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe bei Übergabe der in Satz 1 genannten Dokumente sofort fällig. Es können sich für einzelne Leistungen (z.B. Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
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2.2 Stornoentschädigungen sowie Bearbeitungs und Umbuchungsgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist, jeweils sofort mit Rechnungsstellung fällig.
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2.3 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung bei B&B zugesandt oder in den Geschäftsräumen von B&B ausgehändigt.
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2.4 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Bei nicht erfolgtem vollständigem Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich.
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2.5 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig bei B&B ein, sind die hierdurch entstehenden Kosten (z.B. für Hinterlegung der Reisedokumente am Flughafen, für Eilzustellung usw.) vom Kunden zu tragen.
3. Reiseversicherungen
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3.1 In den ausgewiesenen Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen mit Ausnahme des Sicherungsscheins nicht enthalten. B&B empfiehlt insbesondere den Abschluss von Reiserücktrittskosten, Reiseabbruch, Reisehaftpflicht, Auslandskranken- und Reiseunfallversicherungen.
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3.2 Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. B&B handelt insoweit ausschließlich als Vermittler. Die Details des Versicherungsvertrages, insbesondere hinsichtlich Rechten und Pflichten, Rücktritt und Beginn des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den Versicherungsbedingungen sowie im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und grundsätzlich mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. B&B weist darauf hin, dass Versicherungsschutz regelmäßig erst mit Zahlung der Prämie besteht.
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3.3 Ein nachträglicher Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nach verbindlichem Abschluss des Reisevertrages teilweise nur noch eingeschränkt möglich. Dies kann auch für sonstige Versicherungen gelten. Die Details richten sich diesbezüglich ebenfalls nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.
4. Leistungen
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4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für B&B bindend. B&B behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
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4.2 Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.
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4.3 Jede Transferfahrt die über B&B gebucht wird beinhaltet folgende Dinge, sowie Maßnahmen, die zum Schutz des Kunden gelten.Die unten genannten Leistungen sind im Preis inkludiert und können nicht entnommen werden.Jede angebrochene Stunde wird als volle Stunde abgerechnet.
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Sicherheitsmaßnahmen
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Saftycar/Personal Assistant
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Koordinator
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Reisekosten und Verpflegung
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5. Leistungsänderungen
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5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von B&B nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
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5.2 B&B ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird B&B dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
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5.3 Sofern wegen eines nicht von B&B zu vertretenden Umstandes eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich wird, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn B&B in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch B&B über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
B&B behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
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6.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann B&B den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
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a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann B&B vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
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b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann B&B vom Kunden verlangen.
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6.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber B&B erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
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6.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für B&B verteuert hat.
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6.4 Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für B&B nicht vorhersehbar waren.
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6.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat B&B den Kunden unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn B&B in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von B&B diesem gegenüber geltend zu machen.
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6.6 Wenn B&B der Reisepreis aufgrund sehr frühzeitiger Buchung noch nicht vorliegt, weist B&B in der Beratung und der Rechnung darauf hin und berechnet den endgültigen Reisepreis sobald dieser feststeht. In diesem Fall kann der Gast bei einer Preiserhöhung von über 10% kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
7. Reiserücktritt/Umbuchungen/Ersatzpersonen
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7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei B&B. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, tritt er die Reise nicht an oder kann die Reise auf Grund seines Verschuldens nicht durchgeführt werden, so kann B&B Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Falls eine Bezahlung mit Kreditkarte stattgefunden hat, werden die Disagiokosten von 1% für den bereits bezahlten Betrag bei einem Storno nicht erstattet.
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7.2 B&B kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:
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› Bis 31. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
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› ab 23. bis 30. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises
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› ab 16. bis 22. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
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› ab 8. bis 15. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises
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› am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (noshow) 100% des Reisepreises.
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Von diesen Pauschalen gelten folgende Ausnahmeregelungen
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a) Rundreisen 100% des Reisepreises
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b) Schiffsreisen/Kreuzfahrten/Spezialprogramme
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› Bis 31. Tag vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis
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› ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises
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› ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 99% des Reisepreises
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› ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder
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› bei Nichtantritt (No Show) 100% des Reisepreises.
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B&B behält sich vor, in Abweichung von den vorstehend aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit B&B nachweisen kann, dass B&B wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist B&B verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
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7.3 Für die Berechnung dieser Fristen ist der Tag maßgeblich, an dem B&B die Rücktrittserklärung zugegangen ist. Sofern die Reise aus anderen Gründen als dem Rücktritts des Kunden storniert oder nicht durchgeführt wird, ist der Tag maßgeblich, an dem feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird bzw. B&B zum Rücktritt berechtigt ist. B&B weist ausdrücklich darauf hin, dass das Büro nur werktäglich von Montag bis Freitag und nur bis 20 Uhr besetzt ist.
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7.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, B&B nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Sollten die B&B durch die Stornierung entstandenen Kosten nachweisbar höher sein, als die unter Ziffer 7.2 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet. B&B empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (vgl. Punkt 3). Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
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7.5 Stornierungen von Teilleistungen einer Reise (sofern möglich) gelten als Umbuchung. Für die Stornierung von Versicherungspaketen wird jedoch, sofern eine Stornierung nach den Versicherungsbedingungen überhaupt möglich ist, nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben.
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7.6 Bei Stornierung eines gesamten Reisevertrages können die Versicherungspakete ebenfalls storniert werden. Dies gilt jedoch nicht für die Reiserücktrittskostenversicherung, die in jedem Fall bestehen bleibt.
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7.7 Ein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie (Umbuchung) nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, besteht grundsätzlich nicht. B&B ist jedoch bemüht, Wünsche des Kunden nach Umbuchungen zu realisieren. Hierfür berechnet B&B bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro (jetzt 75 Euro max. 250 Euro pro Vorgang zzgl. der Gebühren des Leistungsträgers) pro Person. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 7.2 bis Punkt 7.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Kosten für eine individuelle Flugverlängerung betragen mindestens 100 Euro Aufpreis pro Person. Keine Umbuchungen stellen Buchungen von im Katalog ausgeschriebenen Anschlussprogrammen sowie Hotelverlängerungen, die über B&B gebucht werden, dar.
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7.8 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. B&B kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bestehende Kunde gegenüber B&B als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. B&B berechnet für derartige Änderungen ein eigenes aufwandsabhängiges Umbuchungsentgelt in Höhe von 100 Euro pro Stunde, mindestens jedoch 50 Euro je Person, für jene Person(en), die in den Vertrag eintritt. Darüber hinaus sind von den Gesamtschuldnern eventuell anfallende Gebühren der Leistungsträger zu übernehmen.
8. Rücktritt und Kündigung durch B&B
In folgenden Fällen kann B&B vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
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8.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch B&B nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
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8.2 Bis 15 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist B&B verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
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8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Sofern B&B wegen Verschulden des Kunden berechtigter Weise vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, bestimmen sich die Ersatzansprüche von B&B nach Ziffer 7.2 bis 7.4 (Stornogebühren). Bezüglich der Höhe der Gebühren kommt es darauf an, wann frühestens ein zweifelsfreier Rücktritt bzw. eine Kündigung möglich gewesen wäre. Sofern B&B Fristen gesetzt hatte, ist davon auszugehen, dass ein zweifelsfreier Rücktritt erst nach Ablauf dieser Frist zulässig war.
9. Aussergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
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9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl B&B als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so entfällt der Anspruch von B&B auf den Reisepreis. Jedoch kann B&B für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch B&B ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn B&B in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot von B&B anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch B&B diesem gegenüber geltend zu machen.
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9.2 Weiterhin ist B&B verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen B&B und der Kunde je zur Hälfte. Im Übrigen hat die Mehrkosten der Kunde zu tragen.
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9.3 Sofern B&B wegen Verspätungen gesetzlich verpflichtet ist, dem Kunden eine Hotelunterbringung zu verschaffen, so wird nur eine Unterbringung in einem dem landestypischen Durchschnitt entsprechenden Hotel geschuldet. Sofern der Kunde eine Unterbringung in einer höherpreisigen Unterkunft verlangt, hat er die Mehrkosten gegenüber einem Durchschnittshotel selbst zu tragen.
10. Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz
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10.1 Abhilfe: Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. B&B kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. B&B kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
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10.2 Minderung des Reisepreises: Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
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10.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet B&B innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für B&B erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von B&B verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet B&B den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt B&B die Kündigung schriftlich zu erklären.
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10.4 Schadensersatz Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den B&B nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
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11.1 Die vertragliche Haftung von B&B für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
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› soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
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› oder soweit B&B für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
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11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet B&B bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfallund Reisegepäckversicherung (vgl. auch Punkt 3) empfohlen.
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11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen B&B ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
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11.4 Kommt B&B bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
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11.5 Kommt B&B die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge aus USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern B&B in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet B&B nach den für diese geltenden Bestimmungen.
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11.6 B&B haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden. Ebenso wenig haftet B&B für Ausflüge und Rundreisen, die B&B im Katalog zwar bewirbt, die der Kunde jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht.
12. Mitwirkungspflicht
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12.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
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12.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist keine Reiseleitung verfügbar, ist die Anzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer zu machen. Es wird darum gebeten, wenn möglich auch B&B an seinem Geschäftssitz zu verständigen. Weder die Reiseleitung noch der Leistungserbringer sind berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
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13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AMACKIA geltend zu machen. B&B empfiehlt im Interesse des Kunden eine schriftliche Geltendmachung. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
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13.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Dies gilt jedoch nicht für vertragliche Ansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von B&B, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Solche Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und B&B Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder B&B die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
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13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen B&B ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
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14.1 B&B unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass¬, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
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14.2 B&B haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde B&B mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass B&B die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa acht Wochen rechnen.
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14.3 B&B weist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in den Katalogen sowie in der Reiseinformation zur betreffenden Reise. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch B&B bedingt sind.
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14.4 Erkundigen Sie sich bei B&B, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Achten Sie darauf, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Insbesondere wird für Reisen ins Ausland ab dem Jahr 2012 auch für Kinder ab Geburt ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) benötigt.
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14.5 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
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14.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als acht Tage und nicht älter als drei Jahre (Pocken) bzw. zehn Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Für entsprechende Informationen wenden Sie sich bitte an B&B.
15. Zoll- und Devisenvorschriften
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die B&B vom Kunden erhält, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. B&B wird Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit Sie dies ausdrücklich wünschen. Sowohl der Speicherung als auch Nutzung Ihrer Daten können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ebenso können Sie jederzeit Auskunft über Ihre bei B&B gespeicherten Daten sowie deren Löschung verlangen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht.
18. Gültigkeiten
Sämtliche Angaben in den von B&B herausgegebenen Prospekten über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
19. Gerichtsstand/Erfüllungsort
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19.1 Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung des Textformzwangs.
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19.2 Erfüllungsort ist Mönchengladbach. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und B&B unterliegt, ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers, soweit gesetzlich zulässig, dem Deutschen Recht.
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19.3 Für Klagen von b6b gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von B&B maßgebend.